Zu Beginn einer Psychotherapie findet eine Sprechstunde bzw. ein Erstgespräch statt. Hierbei geht es vor allem um ein erstes gegenseitiges Kennenlernen und einen Informationsaustausch. Eine positive Arbeitsbasis und die Entscheidung, miteinander arbeiten zu können, stellen elementare Erfolgskomponenten einer Psychotherapie dar.
Ebenfalls wird besprochen, worum es in der Therapie gehen soll und welche möglichen (organisatorischen) Vorgehensweisen es gibt.
Bis zu vier weitere Sitzungen werden für ein gegenseitiges vertiefendes Kennenlernen, wichtige Informationserhebungen sowie für eine ausführliche Diagnostik genutzt. Im Anschluss daran kann ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt und die Therapie begonnen werden.
Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. Je nach Störungsbild und Indikation können jedoch auch Intensivphasen erforderlich werden.
Als von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zugelassene approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich dazu berechtigt, mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf probatorische Sitzungen. Innerhalb dieser Sitzungen wird eine Therapieindikation überprüft und gemeinsam entschieden, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht wird. Sowohl die Kosten für die Probatorik als auch die für die dann bewilligten Therapiestunden werden von der Krankenkasse übernommen.
Es ist auch möglich, eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu zahlen. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Danach beläuft sich eine Sitzung (50 Minuten) auf 100,55 Euro.
Die Gebühren für Privatversicherte richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Vor dem Erstgespräch sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, ob Psychotherapie in Ihrem Fall eine Vertragsleistung ist, da die Versicherungsbeiträge und somit auch die Leistungsangebote variieren.
Psychotherapie fällt in den Leistungskatalog der Beihilfeberechtigen. Sie können die Therapie bei allen approbierten Psychotherapeuten geltend machen.